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Allgemeine Geschäftsbedingungen des EHB Händler I. Allgemeines - Geltungsbereich 1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschliesslich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 24 AGBG. II. Angebot - Vertragsschluss Bei unserem Internet-Katalog handelt es sich nicht um ein Angebot, sondern um eine Aufforderung, Angebote abzugeben. Ein solches Angebot liegt in der Bestellung, die mündlich, schriftlich, telefonisch oder per eMail erfolgen kann. Der Vertrag kommt mit dem Versand der bestellten Waren zustande. III. Preise - Zahlungsbedingungen 3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 4. Der Kaufpreis ist ohne Abzug innerhalb von einem Monat ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach € 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 zu fordern. Können wir aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen, sind diese zu entrichten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 5.Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. IV. Lieferung - Gefahrübergang 1. Die Ware wird in der Beschaffenheit und Ausführung geliefert, die zur Zeit der Lieferung durch uns üblich ist. Abweichungen von der Bestellung aufgrund technischen Fortschritts behalten wir uns vor, soweit die gelieferte Ware mindestens gleichwertig ist. 2. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. V. Mängelgewährleistung 1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäss nachgekommen ist. 2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Besteller (Händler) ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass uns die gelieferte Ware vom Endkunden kostenfrei zur Prüfung zur Verfügung gestellt wird. Einzelheiten der Bearbeitung von Reklamationsfällen werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. 3.Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. 4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschliesslich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. 5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Auch in diesem Fall ist unsere Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; wir haften auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. 7. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 8. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. 9. Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: 10. Ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind. VI. Gesamthaftung 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 6 vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäss § 823 BGB. 2. Die Regelung gemäss Abs. 1 gilt nicht, soweit die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit. 3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. VII. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Wir sind darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen der der Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auch diese Rückforderung bleibt ohne Einflu§ auf die Abwicklung des bestehenden Vertragsverhältnisses. 2. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Erlös ist - abzüglich angemessener Verwertungskosten - auf die Verbindlichkeit des Bestellers anzurechnen. 3. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehalten Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. 4. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist berechtigt, sie im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräu§erung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die da zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. VIII. Datenverarbeitung IX. Gerichtsstand - Erfüllungsort 1. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, derzeit also Ludwigsburg/Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 2. Erfüllungsort ist ebenfalls unser Geschäftssitz, also derzeit Remseck. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |